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Vermieter ist allein für Feuchtigkeit verantwortlich

Hat sich in einer Mietwohnung Schimmel gebildet, so haben die Mieter Anspruch darauf, dass der Vermieter sowohl den entstandenen Schaden am Eigentum der Mieter ersetzt als auch eine Außendämmung anbringt. Das gilt auch dann, wenn die Außendämmung rund 3.000 Euro mehr kosten würde als eine Isolierung von innen. Der Vermieter darf den Schadenersatz nicht mit der Begründung verweigern, die Mieter hätten die Möbel nicht direkt an die Wand stellen dürfen, sondern in einem Abstand von rund fünf Zentimetern. Hat sich der Mieter nicht falsch verhalten (beispielsweise beim Lüften), so ist der Eigentümer der Immobilie allein für einen Feuchtigkeitsschaden verantwortlich.

(Landesgericht München I, 4 S 62/06)

 

 
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