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Verschwindet der Schimmel, war es der Mieter

Ein Baumangel kann nach Ansicht des Landgerichts Dessau-Roßlau (1 S 199/06) ausgeschlossen werden, wenn ein Schimmelpilz in einer Mietwohnung nach einem Jahr wieder verschwindet, ohne dass der Vermieter tätig geworden ist.

In einem solchen Fall kann davon ausgegangen werden, dass ein unzureichendes Lüft- und Heizverhalten des Mieters schuld an der Schimmelbildung war und durch eine Änderung eben dieses Verhaltens der Schimmelpilz verschwunden ist. Den aufgelaufenen Mietrückstand durch zu unrecht geminderte Miete muss der Mieter an den Vermieter zurück zahlen.

 

 
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