E-Mail Drucken

Lüftungspflicht hat Grenzen

Sind Feuchtigkeitsschäden in einer Mietwohnung nur dadurch zu vermeiden, dass die Mieter sehr häufig lüften (hier laut Sachverständigengutachten bis zu sieben mal täglich), so handelt es sich nach Ansicht des Landgerichts Dortmund (1 S 4/07) um eine unzumutbare Forderung.

Vom Mieter kann nur "übliches Wohnverhalten" gefordert werden, die vom Vermieter geforderte Anzahl der Lüftungen sei als "überzogen und nicht mehr hinnehmbar" anzusehen. Der Vermieter muss auf andere Weise dafür Sorge tragen, dass keine Schimmelbildung entsteht.

?

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm