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Mieter muss nachts nicht durchheizen

Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die Heizung drosseln, er muss nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen (LG Braunschweig 6 S 249/96 WM 98, 250).
 
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