| < Zurück | Weiter > |
|---|
Störung der Nachtruhe durch Garagentor
Führt das Öffnen des Garagentores zu Störungen der Nachtruhe, darf die Garage von 22 bis 6 Uhr nicht genutzt werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 56/91 - (OWi) 28/91; WM 91, 438).
| auch lesenswert: | |


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!