| < Zurück | Weiter > |
|---|
Keine Garagenkündigung bei einheitlichem Mietverhältnis
Ist ein einheitliches Mietverhältnis über eine Wohnung und eine Garage begründet worden, kann die Garage grundsätzlich nicht gesondert gekündigt werden (LG Köln 9 S 313/03 WM 2004, 614).
| auch lesenswert: | |


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!