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Garage und Wohnung getrennt kündbar?

Eine Kündigung nur eines Teils der Mietsache durch VermieterInnen normalerweise nicht möglich. Das gilt auch für Garagen, und selbst dann, wenn über die Wohnung und die Garage verschiedene Mietverträge zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Kündigungsfristen abgeschlossen wurden.Grundsätzlich ist nämlich von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen, besonders dann, wenn die Miete für Wohnung und Garage zusammen gezahlt wird und sämtliche Garagen in der Wohnanlage an die MieterInnen derselben vermietet sind. (AG Bochum, 66 C 444/96)
 
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