Auch wenn der Mietvertrag das so vorhersehen sollte: Ein Vermieter hat nicht das Recht, ohne äußeren Anlass die Wohnungen seiner Mieter zu ,,besichtigen". Mieter dürfen ungestört in ihren Wohnungen leben. Ausnahmen bestehen für Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen sowie dann, wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen und sie Interessenten vorstellen will. (Amtsgericht Bonn, 5 C 275/04)
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