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Recht auf Privatsphäre

Enthält der Mietvertrag keine Regelung oder hat der Vermieter keinen konkreten Grund dafür, darf er die Mietwohnung nicht besichtigen. Nach dem Grundgesetz hat der Mieter ein Recht auf Privatsphäre (BVerfG 1 BvR 208/93; WM 93, 377).
 
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