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Gründe für Besichtigungen

Besichtigungsgründe sind: Beabsichtigte Reparaturen, Ablesen von Erfassungsgeräten, vorgesehener Haus- oder Wohnungsverkauf. Besichtigen dürfen dann Vermieter, Makler, Kauf- oder Mietinteressenten, Handwerker und Ableser (LG Köln 1 S 81/88; WM 90, 348; LG Bad Kreuznach 2 T 64/95; NJWE-MietR 96, 264; AG Wedding 10 C 427/84; GE 85, 155; AG Lüdenscheid 8 C 698/90; WM 90, 489).
 
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