| < Zurück | Weiter > |
|---|
Schuhe dürfen an bleiben
Ein Erwachsener muss beim Betreten einer fremden Wohnung grundsätzlich nicht die Schuhe ausziehen (AG Siegburg 4 C 53/01 WM 2002, 209).
| auch lesenswert: | |
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| auch lesenswert: | |
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!