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Kinder können nicht auf Knopfdruck zu den Ruhezeiten still sein

Ein Ehepaar, das in einem Mehrfamilienhaus unterhalb einer neu eingezogenen Familie mit Kindern wohnt, kann nicht verlangen, dass die Kinder quasi auf Knopfdruck zu den Ruhezeiten still zu sein haben. Ein Lärmprotokoll, aus dem hervorgeht, dass die Kinder auch in den Ruhezeiten ,,Lärm gemacht haben" könne nicht dazu führen, dass die Familie zunächst eine Mahnung und später eine Kündigung des Mietvertrages kassiere. Das jedenfalls dann, wenn aus dem Protokoll sich auch erlesen ließe, dass die Eltern sich bemüht waren, die Kinder zur Ruhe zu bewegen. (AmG Hamburg- Harburg, 641 C 262/09)

 
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