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Spiel- und Bewegungstrieb
Zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehört auch, dass Kinder entsprechend ihrem Spiel- und Bewegungstrieb spielen und lärmen. Auch lautere Ermahnungen der Eltern sind hinzunehmen (AG Oberhausen 32 C 608/00 WM 2001, 464).
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