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Mehrfamilienhaus ist kein Kloster
Bei Kinderlärm ist eine erweiterte Toleranzgrenze angebracht, denn ein Mehr-Familienhaus ist kein Kloster, Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden (AG Neuss 36 C 232/88, WM 88, 264).
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Kommentare
es werde die stühle von der eßecke aufn laminat hin und her geschoben,und das kann es nicht sein.wir selber bringen unserer tochter schon viel bei das sie auch mal ruhig sein soll weil das haus sich in ein baujahr befindet( 1965 )und der vermieter nix dagegen tut.schon traurig alles in hamburg