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Keine Parabolantenne für Spanier, die bereits drei Kanäle über Kabel empfangen

Ein spanisches Mieter-Ehepaar kann seinen Vermieter nicht zwingen, die Anbringung einer Parabolantenne an dem Gebäude zu akzeptieren, damit die Mieter ,,Programme aus der Heimat" empfangen können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Empfang bereits über die hausinterne Breitbandanlage für drei Programme möglich ist und durch einen zusätzlichen Decoder vier weitere Programme auf den Bildschirm geholt werden können. (Bundesgerichtshof. AZ: VIII ZR 63/04)

 
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