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Zustimmung erforderlich

Will der Mieter eine Parabolantenne installieren, muss er seinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Der muss zustimmen, wenn das Haus weder über eine Gemeinschafts-Parabolantenne noch über einen Kabelanschluss verfügt. Die Parabolantenne muss baurechtlich zulässig sein und fachmännisch an einem Ort installiert werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Die Kosten hierfür muss der Mieter tragen (OLG Frankfurt 20 RE-Miet 1/91, WM 92, 458).
 
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