Vermieter dürfen ihre Mieter, die eine Parabolantenne anbringen wollen, dazu verpflichten, für „alle Unglücksfälle zu haften, die durch die Installation hervorgerufen werden, ganz gleich, ob sie dabei ein Verschulden trifft oder nicht“. Zugleich können die Mieter verpflichtet werden, eine private Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 000 Euro abzuschließen, und dazu, dass sie die Antenne „unverzüglich demontieren“, sofern sie die Wohnung aufgeben. ( Landgericht Köln, 1 S 174/04)
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