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Berechtigtes Interesse ausländischer Mieter
Ausländische Mieter haben ein berechtigtes Interesse an der Auswahl zwischen mehreren Heimatprogrammen. Das Informationsbedürfnis geht jedoch nicht so weit, dass ihnen ermöglicht werden muss, schlechthin jedes mittels Parabolantenne verfügbare Programm zu empfangen, wenn über andere Quellen unter Umständen verbunden mit Zusatzkosten eine ausreichende Programmauswahl gewährleistet ist (LG Köln 10 S 314/00 WM 2001, 235).
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