| < Zurück | Weiter > |
|---|
unfachmännisch aufgestellte Parabolantenne muss entfernt werden
Der Vermieter kann die Beseitigung der Parabolantenne verlangen, wenn der Mieter eigenmächtig und unfachmännisch handelt und bei der Aufstellung die Bausubstanz des Hauses beschädigt (LG Bremen 2 S 376/94, WM 95, 43).
| auch lesenswert: | |


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!