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unfachmännisch aufgestellte Parabolantenne muss entfernt werden

Der Vermieter kann die Beseitigung der Parabolantenne verlangen, wenn der Mieter eigenmächtig und unfachmännisch handelt und bei der Aufstellung die Bausubstanz des Hauses beschädigt (LG Bremen 2 S 376/94, WM 95, 43).
 
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