Eine deutsche Mieterin hat nicht das Recht, auf ihrer Terrasse eine Satellitenantenne aufzustellen, wenn im Hause ein Kabelanschluss vorhanden ist. Anders als bei ausländischen MieterInnen kann ihr Informationsbedürfnis durch den Kabelanschluss befriedigt werden. Die Zustimmung des Vermieters ist also vorher einzuholen. Das gilt auch dann, wenn die Antenne lediglich auf einem Betonsockel aufgestellt ist und das Kabel durch ein kleines Loch in der Hauswand geführt wird. Auch dies stellt eine Beeinträchtigung der Bausubstanz dar, die der Vermieter nicht hinnehmen muss, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist. (AG Bochum, 43 C 490/96).
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