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Vermieter darf kündigen, wenn Mieter ihn zu Unrecht wegen Betrugs verklagt

Erstattet ein Mieter gegen seinen Vermieter Strafanzeige wegen Betrugs, wird dieses Verfahren aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, so darf der Vermieter sich mit einer Kündigung des Mietverhältnisses revanchieren. Das Amtsgericht Gummersbach: ,,Belästigungen" des Vermieters können ein Recht auf Kündigung begründen. Es sei dem Vermieter in einem solchen Fall nicht mehr zuzumuten, an dem Mietvertrag festzuhalten. (AmG Gummersbach, 10 C 172/09)

 
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