Klagt ein Vermieter häufig gegen einen Mieter, und stellen sich diese Verfahren allesamt als unhaltbar heraus, so muss der Vermieter dem Mieter die entstandenen Rechtsanwaltskosten ersetzen. Er kann nicht argumentieren, dass anwaltliche Hilfe nicht erforderlich gewesen sei. Das Amtsgericht Jülich: ,,Permanente Kündigungsversuche stören den Mieter in seinem vertragsgemäßen Gebrauch. Der Mieter war deshalb gezwungen, zumindest anwaltlichen Rat einzuholen und rechtlich gegen die Kündigungserklärungen des Vermieters vorzugehen". (AZ: 11 C 19/06)
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