Hat ein Mieter zweimal hintereinander seine Miete nicht gezahlt, so berechtigt das den Vermieter zur fristlosen Kündigung der Wohnung. Eine fristgemäße Kündigung, ist bereits möglich, wenn die Miete nur einen Monat mit einiger Verzögerung (hier zwei Wochen) verspätet beim Vermieter eingeht. (Landgericht Berlin, 67 S 136/06)
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