Führt sich ein 85 Jahre alter Mieter, der seit langem in einem Mehrfamilienhaus wohnt, wie ein ,,Blockwart" auf, kann ihm fristlos gekündigt werden, wenn sein Verhalten unzumutbar wird. Das Amtsgericht Dortmund gab einer Räumungsklage statt, nachdem der Mieter die Mülltonnen darauf untersucht hatte, ob die Mitmieter den Abfall ,,korrekt getrennt" hatten, und bei ,,Zuwiderhandlungen bei der Mülltrennung" die Polizei benachrichtigte. Das Alter spielt dabei keine Rolle. (424C 11105/06)
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