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Uringeruch kein Kündigungsgrund

Werden die Mieter eines Mehrfamilienhauses durch den permanenten Uringeruch aus der Wohnung eines pflegebedürftigen Nachbarn belästigt, so darf der Vermieter das Mietverhältnis mit dem kranken Mann dennoch nicht beenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mann sechsmal täglich von Pflegediensten besucht wird und die Pfleger auf die Inkontinenz-Pflege achten, regelmäßig die Wäsche waschen und die Wohnung putzen. (Amtsgericht München, 424 C 13626/06)

 
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