Reißt eine Mieterin wegen angeblicher Lärmbelästigung durch eine Nachbarin Steine aus deren Terrasse und wirft die gegen die geschlosseen Rollladen der Mitmieterin, so kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Räumungsfrist beendet werden. Da es sich um Sachbeschädigung und damit um einen Strafbestand handelte, war eine Abmahnung nicht erforderlich. (Hier war die Mieterin zudem in der Vergangenheit durch beleidigende Äußerungen gegenüber dem Nachbarn aufgefallen.) (Landgericht München I, 14 S 22556/05)
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