Weigert sich ein Mieter trotz Kündigung des Mietverhältnisses, die Wohnung zu verlassen, so muss der Vermieter ein vom Gerichtsvollzieher vollstreckbares Räumungsurteil erwirken, welches auch die sonstigen im Haushalt lebenden Personen (hier die Ehefrau und die volljährigen Kinder) erfasst. Verklagt er lediglich den Hauptmieter, so kann er gegen die Angehörigen keine Rähmung durchsetzen. (Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, 33 M 8070/05)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!