Ein Vermieter hat nicht das Recht, einen Kündigungsverzicht seines Mieters per Klausel in den Mietvertrag einzubauen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte folgenden Passus in einem Mietvertrag für unwirksam, weil er den Mieter unangemessen benachteilige: ,,Es wird vereinbart, dass der Mieter auf sein ordentliches Kündigungsrecht ein Jahr lang, ab Mietbeginn, verzichtet". Entscheidend sei, dass der Mieter in einem solchen Fall einseitig auf sein Kündigungsrecht verzichte, ohne dass er hierfür einen ausgleichenden Vorteil seines Vermieters erhalte, so der BGH. Der Mieter habe das Recht, jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen - trotz des entgegenstehenden Wortlautes im Formularmietvertrag. (AZ: VIII ZR 30/08)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!