Ein Student muss eine Klausel im Mietvertrag über eine Wohnung in einem Studentenwohnheim nicht akzeptieren, wenn sie das ,,Recht auf eine ordentliche Kündigung" für einen Zeitraum von zwei Jahren ausschließt. Gerade Studenten haben ein besonders großes Bedürfnis, flexibel und mobil sein zu können. Es komme immer wieder vor, dass Studenten nach wenigen Monaten merken, dass das ausgewählte Fach nicht ,,das Richtige" für sie sei. Auch Auslandsaufenthalte seien nicht selten. Deshalb sei eine derart lange Bindung an die Wohnung am Studienort unangemessen. (Der Bundesgerichtshof hat allerdings auch festgestellt, dass auch Studenten die übliche Drei-Monats-Frist einhalten müssen.)
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