Hat der Mieter einer Eigentumswohnung auch einen Stellplatz in der Tiefgarage mitgemietet, so darf ein (neuer) Eigentümer den Stellplatz für das Auto nicht separat kündigen, wenn der Mieter in ein anderes Haus desselben Anwesens umzieht. (Amtsgericht Fürstenfeldbruck, 2 C 907/08)
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