Einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er seinen Hund ständig im Gemeinschaftsgarten sein ,,Geschäft " machen lässt und das nach Aufforderung weder verhindert noch sich von dem Hund trennt. Die Erlaubnis, einen Hund zu halten, darf der Eigentümer dann wiederrufen. Der Hausfrieden mit den Mitmietern werde dadurch nachhaltig gestört, so das Amtsgericht Steinfurt. (AZ: 4 C 171/08)
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