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Keine fristlose Kündigung wegen Fehlverhaltens der Gäste

Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht deshalb fristlos kündigen, weil Gäste eines Mieters in der Silvesternacht Böller in Hausbriefkästen gesteckt und dadurch Schäden angerichtet haben. Ein Mieter muss seine Gäste ohne besondere vorhergehende Vorkommnisse nicht ständig ,,im Auge behalten", erst recht nicht ,,überwachen". (Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, 11 C 80/05)

 
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