Start » MIETEN UND VERMIETEN » Urteile » Urteile Mietrecht - Kündigung » Mieter ausspioniert - fristlose Kündigung
 
Mieter ausspioniert - fristlose Kündigung Drucken E-Mail
Montag, den 08. Februar 2010 um 11:53 Uhr

Rund drei Monate wohnte ein Mieter bereits in einer Immobilie, als eines Tages sein Mitbewohner seltsame Verfärbungen am Badezimmerspiegel bemerkte.

Bei genauerem Hinsehen war festzustellen, dass es sich um einen von der anderen Seite durchsichtigen Spiegel handelte, einen so genannten „venezianischen Spiegel“.

 

Von einem für den Mieter selbst unzugänglichen Raum aus konnte man jederzeit Einblick in das Bad nehmen. In diesem Raum fanden sich im übrigen Videokassetten mit pornografischem Inhalt. Ein derartiges Ausspionieren empörte den Betroffenen maßlos. Er kürzte die Miete um 100 Prozent, zahlte also gar nichts mehr, und sprach dem Eigentümer außerdem die fristlose Kündigung aus. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS setzte er sich damit in vollem Umfang durch. Im Urteil hieß es: „Durch die Anbringung eines venezianischen Spiegels im Bad wurde die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Klägers massiv gestört.“ Der Eigentümer habe dem Mieter „arglistig verschwiegen“, dass sich eine solche Vorrichtung in dem Bad befinde.

 

 


(Amtsgericht München, Aktenzeichen 473 C 18682/06)

 

Kommentare

Name *
E-Mail (für Bestätigungen & Antworten)
URL
Code   
ChronoComments by Joomla Professional Solutions
Kommentar abschicken
 
auch lesenswert: