Beantragt ein Vermieter für eine Räumungsklage gegen einen Mieter Prozesskostenhilfe, weil er das Geld dafür nicht aufbringen konnte, so darf das Gericht ihn nicht auffordern, sein Grundvermögen zu verkaufen und aus dem Erlös die Kosten zu besreiten, wenn dies sinnlos wäre.
(Brandenburgisches Oberlandesgericht, 3 W 68/06)
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