Vermieter sind berechtigt, Interessenten für eine ihrer Wohnungen danach zu fragen, ob sie Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis haben. Sagt ein Neumieter die Unwahrheit, so kann der Vermieter die fristlose Kündigung mit Klage auf Räumung der Wohnung aussprechen.
(Az: 9 S 132/07)
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