Im Mietvertrag können auch kürzere Kündigungsfristen als die gesetzliche vereinbart werden. Diese kurzen Kündigungsfristen gelten dann aber nur, wenn der Mieter kündigen will. Für Vermieterkündigungen bleibt es bei den längeren gesetzlichen Kündigungsfristen (KG Berlin 8 REMiet 6795/97, WM 98, 149).
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!