E-Mail Drucken

Kürzere Kündigungsfristen gelten nur für Mieter

Im Mietvertrag können auch kürzere Kündigungsfristen als die gesetzliche vereinbart werden. Diese kurzen Kündigungsfristen gelten dann aber nur, wenn der Mieter kündigen will. Für Vermieterkündigungen bleibt es bei den längeren gesetzlichen Kündigungsfristen (KG Berlin 8 REMiet 6795/97, WM 98, 149).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm