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Fristlose Kündigung wegen Schimmel

Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)
 
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Kommentare 

 
#1 Christina Sumi 2010-05-07 11:27
hallo,
wir haben Schimmel im Schlafzimmer und in der Küche, ich habe bei unserem Mieterverein nachgefragt wie es sich verhält wenn der Vermieter zugesagt hat den Schaden zu beheben. Ob trotzdem eine fristlose Kündigung stattfinden kann aber der Mieterverein sagte mir das es erst durch ein Atest vom Arzt bestätigt werden muß. ist das richtig so? Oder können wir so schnell wie möglich raus?
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