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Schadenersatz für Mieter bei berechtigter fristlosen Kündigung

Veranlasst der Vermieter durch eine schuldhafte Vertragsverletzung die fristlose Kündigung des Mieters, ist er diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der zu ersetzende Schaden umfasst auch die Kosten für die Beschaffung von Ersatzräumen. Eine etwaige Mietzinsdifferenz ist auszugleichen (OLG Düsseldorf I-10 U 33/03 WM 2004, 86).
 
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