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Betrügerische Nebenkostenabrechnung
Rechnet ein Vermieter mit dem Mieter Nebenkosten (hier: in Höhe von 350 DM) ab, die gar nicht entstanden waren, so kann der Mieter den Mietvertrag fristlos aufkündigen und vom Vermieter Ersatz der Kosten verlangen, die er für die Suche nach einer neuen Wohnung an einen Makler zu zahlen hatte (LG Gießen, 1 S 571/95).
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