| < Zurück | Weiter > |
|---|
Kind ist kein Ablehnungsgrund
Der Vermieter darf einen Nachmieter nicht allein deshalb ablehnen, weil der mit Kind in die Wohnung einziehen will (BGH VIII ZR 244/02).
| auch lesenswert: | |
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| auch lesenswert: | |
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!