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Haftet Nachmieter für Vormieter?

Tritt ein Nachmieter in ein bestehendes Mietverhältnis ein, haftet er nur dann für die vor seinem Einzug angefallenen Kosten seines Vorgängers, wenn dies vertraglich vereinbart ist (AG Osnabrück, 47 C 462/98 WM 99, 484).
 
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