Ein Vermieter, der in seinem Haus Arbeiten erledigt, die üblicherweise ein Hausmeister macht, kann die dafür angesetzten Kosten nicht in der Betriebskostenabrechnung unter der Position "Hauswart" auf die Mieter umlegen. Dazu wäre laut Amtsgericht Etzlar ein gesonderter Vertrag nötig. Schließlich sei der Vermieter "gerade nicht der Hauswart".
(Amtsgericht Etzlar, 38 C1759/06)
| Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!