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Instandhaltung und Instandsetzung nicht umlagefähig
Zu den umlagefähigen Hausmeisterkosten zählen nicht die Kosten, die im Zusammenhang mit Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten entstehen, sowie die Kosten, die Verwaltungstätigkeiten zuzurechnen sind (LG Neuruppin 4 S 40/03 WM 2004, 49).
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