E-Mail Drucken

Anteilige Verwaltungskosten müssen abgezogen werden

Sind in den Hausmeisterkosten Anteile für Telefonkosten, Notdienstreparaturen, Überwachung und Mängelfeststellung, Ablesen von Zählerständen enthalten, müssen die von den Hausmeisterkosten wieder abgezogen werden. Überwachung und Kontrolle von Wartungsverträgen ist Angelegenheit der Hausverwaltung, die Kosten sind nicht umlagefähig (LG München I 15 S 9348/99; WM 2000/258).
 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm