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Auch Lohnnebenkosten gehören zu den Hausmeisterkosten
Kosten für den Hausmeister sind umlagefähige Nebenkosten, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Zu den Kosten gehören alle Lohn- und Lohnnebenkosten, also auch Lohnsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Sozialbeiträge, Urlaubsgeld usw. (LG Berlin 67 S 436/96; GE 97, 687).
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