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Typische Hausmeistertätigkeiten
Zahlen muss der Mieter nur, soweit der Hausmeister typische Hausmeisteraufgaben erledigt. Das können sein: Haus-, Treppen- und Straßenreinigung. Im Winter Eis- und Schneebeseitigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung von technischen Anlagen im Haus, wie Heizung, Warmwasserversorgung oder Fahrstuhl (LG Köln 10 S 273/91; WM 92, 258).
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