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Hausmeisterkosten müssen transparent sein
Nimmt der Vermieter bei der Berechnung der Hausmeisterkosten einen Pauschalabzug des nicht umlagefähigen Verwaltungsanteils vor, muss ersichtlich sein, dass und inwiefern er bei der Errechnung des Kostenanteils des Mieters diesen Abzug vorgenommen hat. Ferner muss der Vermieter darlegen, inwiefern er den Abzug für angemessen hält (AG Köln 205 C 542/97 WM 2000, 37).
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