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Wann sind Kosten für Hausmeister umlagefähig?

Die Kosten für den Hausmeister sind als Betriebskosten nicht umlagefähig, soweit sie für Verwaltungsaufgaben oder Reparaturarbeiten entstehen (AG Köln 208 C 460/92, WM 1995, 120 und 201 C 63/94, WM 1994, 612).
 
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