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Wie teuer darf der Hausmeister sein?

Die Kosten üblicher Hausmeisterleistungen sind nur insoweit als Betriebskosten umlagefähig, als sie ortsüblich sind und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen (hier: 0,50 DM/qm/mtl. in 1994) (AG Köln, 4.11.96 - 203 C 217/96).
 
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