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Telefonkosten des Hausmeisters nicht umlagefähig

Zu den Kosten für den Hauswart gehören die Lohnkosten und Sozialbeiträge, nicht aber eine Telefonkostenpauschale (AG Kleve 3 C 424/88, WM 1989, 28 und AG Charlottenburg MM 1988, 367).
 
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